Wallraff bei BILD und die Pressegesetze in Deutschland |
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| Beschreibung: Günter Wallraff hatte sich 1977 unter falschem Namen als freier Journalist in die BILD-Redaktion Hannover eingeschlichen und in einem Buch und einem Film über Manipulationen von Reportern und Redakteuren des Blatts berichtet. Gegen die Veröffentlichungen in seinem Buch machte der Springer-Verlag juristisch Front bis zum Bundesverfassungsgericht. Das Wallraff-Urteil Das Bundesverfassungsgericht urteilte 1984, dass die Undercover-Methode juristisch zulässig sei, wenn das öffentliche Interesse an der Enthüllung eines schwerwiegenden Missstandes als höherwertiger einzuschätzen sei als die Persönlichkeitsrechte der von der Enthüllung Betroffenen. Döpfner bedauert Umgang mit Wallraff Der Vorsitzende des Vorstands der Axel Springer AG, Dr. Matthias Döpfner, bedauert im Film, wie die BILD-Zeitung in den 1970er Jahren mit dem Ermittlungsjournalisten Günter Wallraff umgegangen sei und kündigt Aufklärung an. 1977 war es zu einer Abhöraktion von Wallraffs Telefonaten gekommen, die per Parallelschaltung in die Kölner BILD-Redaktion übertragen wurden. |
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